In Forchheim droht dem Kartoffelanbau das Ende. Diese bittere Nachricht überbrachten zahlreiche Landwirte dem SPD-Bundestagsabgeordneten Johannes Fechner bei dessen Vor-Ort-Besuch in Forchheim. Die Landwirte schilderten, dass der Drahtwurm 50% der Kartoffelernte vernichte. Dieser breite sich verstärkt in Südbaden aus. Weil die Landwirte eine Zwischenfrucht anbauen müssen, hierdurch den Boden nach der Getreideernte nicht oft genug im passenden Zeitabstand bearbeiten können, um die Drahtwurmpopulation zu stören, das Ausfallgetreide möglichst vollständig mechanisch zu bekämpfen und den Unkrautdruck mechanisch zu regulieren und vor allem weil die Landwirte erst ab Februar die Felder pflügen dürfen und nicht wie bisher schon im Dezember, hat der Drahtwurm genug Nahrung und erfriert nicht vor allem durch das Pflugverbot von Dezember bis Februar. „Wir müssen schon im November pflügen und wir wollen keine Zwischenfrucht anpflanzen müssen, denn beides bedeutet das Ende für den Kartoffelanbau in Forchheim“, so die klare Botschaft der Landwirte ergänzt mit der Frage: „Wer haftet für den entstandenen wirtschaftlichen Schaden?“ Damian Binder erklärte, dass sich der Zwischenfruchtanbau auch beim Anbau von Sommergetreide nach Wintergetreide negativ auswirkt, weil die Zwischenfrucht im Frühling durchwächst und zwingend chemisch bekämpft werden muss, andernfalls bestünde eine Chance, das Unkraut im Sommergetreide mechanisch mit dem Striegel zu regulieren – somit steht die Verordnung im Widerspruch zum „integrierten Pflanzenschutz“. Aus rechtlicher Sicht wird vom Düngegesetz erwartet, dass dieses den Formvorschriften entsprechen muss, wie z.B. die präzise Angabe des räumlichen Geltungsbereiches – dies ist zu prüfen. Fechner hatte sich schon in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass der Kartoffelanbau möglich bleibt. Er hat nun Landwirtschaftsminister Hauk geschrieben und um nochmalige Überprüfung der sog. Roten Gebiete, in denen die Düngeverordnung die strengen Vorgaben wie das Pflugverbot umfasst, gebeten. Darüber hinaus hatte er sich an das Landwirtschaftsamt gewandt und um Prüfung gebeten, ob die in der Düngeverordnung vorgesehenen Ausnahmen für Forchheim möglicherweise greifen. „Wir brauchen regionale Lebensmittel, denn ich will nicht, dass wir bei den Lebensmitteln von China und anderen Ländern abhängig werden“, begründet Fechner seinen Vorstoß. Die Forchheimer Kartoffeln sind für ihn ein Beispiel, dass die Politik alle Möglichkeiten nun prüfen muss, um diese überregional bekannten und beliebten Nahrungsmittel zu erhalten.