Transparenz

Unabhängig

Politiker müssen unabhängig und frei entscheiden können. Um schon den Anschein von Beeinflussbarkeit zu vermeiden, nehme ich keine Firmenspenden an und habe auch keine Beraterverträge oder Aufsichtsratsmandate in Unternehmen oder Lobbyistenvereinigungen.

Nebenberuflich bin ich als Rechtsanwalt in meiner eigenen Kanzlei weiterhin tätig. Pro Woche arbeite ich im Schnitt 75 Stunden als Bundestagsabgeordneter und 15 als Anwalt. Die Tätigkeit als Rechtsanwalt gibt mir Unabhängigkeit, denn ich möchte kein vom Mandat abhängiger Berufspolitiker sein. Jederzeit kann ich frei nach Gewissen entscheiden. Der Verlust meiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter übt auf mich also keinen Druck aus, bestimmten Gesetzen zuzustimmen, nur um im Amt zu bleiben.

Außerdem verschafft mir meine Tätigkeit als Anwalt gerade in meinem Bereich der Rechtspolitik wichtige Praxiserfahrungen. Es ist etwa in Diskussionen mit Berufsverbänden, Sachverständigen oder der Ministerialbürokratie ein großer Vorteil, in solchen Gesprächen als praxiserfahrener Experte, der weiß, wovon er rechtspolitisch spricht, auftreten zu können.

Meine Einkünfte als Rechtsanwalt sind dabei deutlich zurückgegangen, da ich zahlreiche vor meiner Wahl im September 2013 begonnene Mandate abgeschlossen habe. Auf der Internetseite des Bundestages gebe ich vorschriftsgemäß die anzugebenden Nebeneinkünfte an.

Wer nun denkt, dass meine Nebentätigkeit als Anwalt meine Arbeit als Abgeordneter beeinträchtigt, dem empfehle ich den Blick auf die Untersuchung der Stuttgarter Nachrichten  wonach ich einer der fleißigsten Abgeordneten aus Baden-Württemberg bin. Von den 78 Abgeordneten aus dem Ländle habe ich die meisten Berichterstattungen übernommen (47) und die zweitmeisten Reden gehalten (51).

An dieser Stelle möchte ich vollständig über alle Einkünfte Mitteilung machen: Ich erhalte als Kreisrat je nach Anzahl der Sitzungen ein Sitzungsgeld pro Sitzung in Höhe von 50,00 Euro und die SPD-Bundestagsfraktion bezahlt mir eine Zulage für meine Führungsposition als Sprecher und Obmann im Rechtsausschuss in Höhe von 1.300,00 Euro brutto pro Monat. Letzteres gehört nicht zu den angabepflichtigen Nebeneinkünften, sodass diese Summe nicht bei meinen Nebentätigkeitsangaben auftaucht, um aber ein umfassendes Bild der Transparenz über meine Einkünfte zu geben, möchte ich ausdrücklich hierauf hinweisen.

Transparent

Nach den Vorgaben des Bundestages werden auf der Homepage des Bundestages nicht die genauen Umsatzbeträge meiner anwaltlichen Tätigkeit veröffentlicht, sondern nur Stufen, innerhalb derer sich die Umsätze bewegen und das bei Mandaten ab 1000 € Umsatz (nicht Gewinn!). Das ist zu ungenau und nicht transparent. Um einen genauen Überblick zu geben, welche genaue Tätigkeit erzielt wurde, veröffentliche ich ab jetzt eine Tabelle mit den genauen Summen der Anwaltsgebühren, der auf der Bundestagsseite genannten Mandate. Wohlgemerkt handelt es sich bei diesen Summen nicht um den Gewinn, sondern um den Bruttoumsatz, also inklusive Mehrwertsteuer. Wegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht wird auf der Bundestagsseite nicht veröffentlicht, für wen ich tätig geworden bin. Damit aber klar ist, dass ich diese Gebühren durch klassische anwaltliche Tätigkeit verdient habe und nicht durch Provisionen oder Beraterverträge, habe ich die Art meiner anwaltlichen Tätigkeit beschrieben. Auch bei der Beschaffung von Masken während der Corona-Pandemie habe ich weder Beraterverträge noch bezahlte Vermittlungstätigkeiten angenommen. Lesen Sie hier dazu mehr.

Weitere Information zu meiner Arbeit als Abgeordneter gibt es auf den Seiten des deutschen Bundestages.