Altersrente für Landwirte ab Januar auch ohne Hofübergabe

Die Übergabe des Hofes war bislang leider Voraussetzung für Landwirte, um die Altersrente beziehen zu können. Die Hofübergabeklausel ist eine große Ungerechtigkeit, weil Landwirte, die ihren Hof nicht oder nur zu schlechten Konditionen hätten abgeben können, keine Altersente bekommen. Das Bundesverfassungsgericht hatte nach Ansicht von SPD-MdB Johannes Fechner zurecht im August diesen Jahres diese Klausel für unwirksam erklärt. „Jetzt haben wir im Bundestag die Hofabgabeklausel aus dem Gesetz gestrichen und sichern Landwirten ihre Altersrente“, freut sich Fechner. „Es war eine schreiende Ungerechtigkeit, dass Landwirte ein Leben lang hart gearbeitet und Beiträge bezahlt haben, dann aber keine Rente bekamen, nur weil sie keine Nachfolge gefunden haben“, kritisiert Fechner die bisherige Rechtslage.

Zu danken gilt es der Kaiserstühler „Interessengemeinschaft zur Anpassung der Hofabgabeklausel“ um Gerhard Mattmüller (Leiselheim) und Gerdi Staiblin (Endingen). Mit über tausend Unterschriften und vielen Aktionen für die Abschaffung hat die Initiative einen wichtigen Beitrag zur Abschaffung der Hofabgabeklausel geleistet.

Auf Basis der jetzt vom Bundestag beschlossenen neuen Rechtslage können Landwirte ab dem 01.01.2019 ihre Altersrente beantragen, ohne ihren Hof abgeben zu müssen. Landwirte, die schon einmal einen Rentenantrag gestellt hatten und eine Ablehnung bekamen mit der Begründung, ihr Hof müsse erst abgegeben werden, können einen neuen Antrag stellen.

„Wer ein Leben lang hart gearbeitet hat, wird jetzt seine Rente bekommen und zwar egal, ob er einen Hofnachfolger hat“, freut sich Johannes Fechner für alle Landwirte.