Plenarrede vom 24. September zum Angehörigenschmerzensgeld

Am 24. September hat Johannes Fechner als rechtspolitischer Sprecher in der Debatte über Angehörigenschmerzensgeld gesprochen. Der Anspruch der Hinterbliebenen, deren Angehörige durch Fremdverschulden ums Leben gekommen sind, wie es z.B. in der Germanwings-Katastrophe der Fall war, wird durch unser neues Gesetz geregelt. „Ich halte es allerdings für besser, wenn die Höhe des Schmerzensgeldes nach dem individuellen Fall geregelt wird. Andere Länder haben „Kopfpauschalen“. Das finde ich problematisch“, so Fechner. Die Rede ist hier zu sehen: