Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:
Heute hat der Rat für Wettbewerbsfähigkeit in Brüssel gegen die Stimme Deutschlands dem Richtlinienvorschlag zur Einführung einer europäischen Einpersonengesellschaft (SUP) zugestimmt. Kommission und Rat gehen nun mit diesem Vorschlag in die Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Die SPD-Bundestagsfraktion kritisiert diese Entscheidung. Denn die vorgesehenen Regelungen können die deutsche Mitbestimmung aushebeln.
„Der deutsche Regierungsvertreter folgte mit seinem ablehnenden Votum der Entschließung des Bundestages vom 7. Mai 2015 (Bundestagsdrucksache 18/4843), für die sich die SPD-Bundestagsfraktion stark gemacht hatte. Der Bundestag hatte darin die Bundesregierung aufgefordert, die SUP abzulehnen, wenn in den Verhandlungen kein Verbot der Sitzaufspaltung erreicht würde. Denn ohne ein solches Verbot könnte sich eine große deutsche GmbH mit Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat künftig einfach in eine SUP umwandeln, sich im Ausland registrieren lassen und weiterhin in Deutschland produzieren – ohne Mitbestimmung.
Neben Deutschland haben auch Österreich, Belgien, Schweden und Spanien gegen den Kommissionsvorschlag votiert. Für eine Sperrminorität reichten die Stimmen dieser Länder jedoch nicht.
Die SPD-Bundestagsfraktion hält es grundsätzlich für sinnvoll, eine solide „Europa-GmbH“ zu schaffen, die europaweit akzeptiert ist, da dies gerade kleineren Unternehmen die Geschäftstätigkeit im EU-Ausland erleichtert – zum Beispiel bei Grundstückskäufen oder Kontoeröffnungen.
Die SPD wendet sich aber entschieden dagegen, dass über die europäische Einpersonengesellschaft die bewährte deutsche Mitbestimmung umgangen wird.“