Der Bundestag hat am 13.12.14 über vier Stunden in einer ausführlich und gelungen über den Umgang mit der Sterbehilfe debattiert. Allen Beiträgen war die Ernsthaftigkeit und persönliche Ambition anzumerken. In meinem Beitrag ging es mir darum, dass der ärztlich assistierte Suizid auf jeden Fall straffrei bleibt. Handlungsbedarf für den Gesetzgeber sehe ich einerseits darin, dass einzelne Berufsordnungen der Landesärztekammern Sterbebegleitung verbieten und damit für Ärzte Rechtsunsicherheit droht. Zudem müssen Auswüchse bei kommerzieller Sterbehilfe verhindert werden, damit Sterbehilfe kein Geschäftsmodell wird. Auch darf es keinen Rechtsanspruch eines Patienten auf Sterbehilfe gegenüber dem Arzt geben. Meine Rede ist hier zu sehen:
Videostream
Der Redetext findet sich auch im Plenarprotokoll auf Seite 6149:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18066.pdf