Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:
Nach langem Ringen haben sich die Koalitionsfraktionen auf eine gesetzliche Grundlage für das Deutsche Menschenrechtsinstitut geeinigt. Der drohende Entzug des A-Status des Institutes ist damit abgewendet.
„Wir freuen uns sehr, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte auch in Zukunft in der bewährten Rechtsform eines eingetragenen Vereines seine wertvolle Arbeit weiterführen kann. Das ist vor allem unser Verdienst. Wir haben durchgesetzt, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte auch in Zukunft in der Rechtsform eines Vereins seine Aufgaben in der Menschenrechtsarbeit weisungsfrei und unabhängig von staatlicher Einflussnahme wahrnehmen kann.
Damit kann das Institut wie bisher selbst über die thematischen Schwerpunkte seiner Arbeit entscheiden. Das war unser zentrales Anliegen.
Damit bleibt Deutschland die Riesenblamage erspart, dass seinem Institut für Menschenrechte der A-Status entzogen wird. Wir schätzen die oft kritischen, aber immer fundierten Berichte des Deutschen Instituts für Menschenrechte sehr. Nun haben wir endlich eine gesetzliche Grundlage für dessen zukünftige Arbeit geschaffen.
Der Gesetzentwurf wird nun am 18. März 2015 vom Kabinett beschlossen und erfolgt damit noch rechtzeitig vor der entscheidenden Sitzung des UN-Akkreditierungsausschusses am Nachmittag desselben Tages.“