SPD-Bundestagsabgeordneter Johannes Fechner begrüßt, dass seit Einführung des Mindestlohns 3,7 Millionen Menschen, die zuvor unter 8,50 € pro Stunde verdienten, in Deutschland mehr Lohn erhalten. Positiv ist für Fechner auch, dass nun von der Bundesregierung einige Verbesserungen vorgenommen werden.
Um die Arbeitszeitaufzeichnung zu erleichtern, stellt das Bundesarbeitsministerium ab sofort eine eigene App in den App-Stores von Google und Apple kostenlos zur Verfügung. Enge Familienangehörige, nämlich Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers sollen nicht in Konfliktsituationen gebracht werden, deshalb wird zukünftig bei diesen engen Familienangehörigen komplett auf die Aufzeichnungspflicht verzichtet. „Dies entlastet vor allem Familienbetriebe von bürokratischem Aufwand“, so Fechner. Um für Vereine Rechtsklarheit zu schaffen, schlägt Arbeitsministerin Nahles vor, im Bürgerlichen Gesetzbuch eine gesetzliche Definition des Ehrenamtes zur Abgrenzung von mindestlohnpflichtiger Beschäftigung aufzunehmen.
Der für die Mindestlohnkontrolle zuständige Zoll wird künftig z.B. bei Kontrollen von Gaststätten und Landwirten grundsätzlich in zivil und nur im Ausnahmefall bei Bedrohungslagen in Uniform und bewaffnet auftreten.
Schließlich wird ausdrücklich klargestellt, dass kein Unternehmen ausbleibenden Mindestlohn von Mitarbeitern eines Lieferanten bezahlen muss, wenn das Unternehmen nicht erkennen konnte, dass sein Lieferant keinen Mindestlohn bezahlt. „Damit haftet nur der Unternehmer, der grob fahrlässig verkennt, dass sein Lieferant nicht den Mindestlohn bezahlt“.
„Mit diesen sinnvollen Verbesserungen verhindern wir übermäßigen Bürokratieaufwand für kleinere und mittlere Unternehmen“, so Fechner.