Fechner: Rechtsgrundlage für Stambulant-Modelle schaffen

Die BeneVit-Pflegegruppe betreibt in Wyhl eine Senioreneinrichtung und plant dies auch in Reute, Gutach und Biederbach zu tun. Im sog. Stambulant-Modell können Angehörige mitarbeiten, was die Pflegekosten erheblich senkt. Dafür gab und gibt es aber keine gesetzliche Grundlage im Sozialgesetzbuch. In einer Pressemitteilung teilt SPD-Bundestagsabgeordneter Johannes Fechner nun mit, dass der frühere Gesundheitsminister Spahn keine Rechtsgrundlage schaffen wollte, es nun aber Bewegung gebe: Eine Studie habe das Stambulant-Modell der Benevit-Gruppe geprüft und die Experten empfehlen laut Fechner, das Stambulant-Modell in den Leistungskatalog des Sozialgesetzbuch aufzunehmen. „Diese Studie wird derzeit vom Bundesgesundheitsministerium ausgewertet, vor allem die finanziellen Folgen. Sowie diese Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums vorliegt, kann eine Gesetzesänderung zeitnah in Angriff genommen werden. Die Schaffung einer Rechtsgrundlage für das Stambulant-Modell ist also auf einem guten Weg“, so Fechner. „Bestehende Einrichtungen wie in Wyhl können weiterbetrieben werden, weil der für diese Einrichtungen als Rechtsgrundlage geschaffene Modellversuch auch auf mein Betreiben verlängert wurde vom 31.10.2023 bis Jahresende“. Sollte diese Verlängerung nicht ausreichen, kann der Modellversuch laut Fechner problemlos verlängert werden. Denn die Vorteile des Stambulant-Modelles seien offensichtlich: „Durch das Mitwirken der Angehörigen sinken die Pflegekosten ohne Qualitätseinbußen für die Senioren.“ Deshalb setzt sich Fechner dafür ein, zeitnah eine gesetzliche Grundlage für das Stambulant-Modell zu schaffen, damit in weiteren Kreisgemeinden Einrichtungen mit dem Stambulant-Modell eröffnen können.