Auf Einladung des SPD-Bundestagsabgeordneten Johannes Fechner reiste der Buchholzer Landwirt für Beerenobst Martin Kury am 22. April gemeinsam mit Franz-Joseph Müller, Vorsitzender des Landesverbandes Erwerbsobstbau Baden-Württemberg und Rosa Karcher,
Präsidentin des Landfrauenverbandes Südbaden nach Berlin und traf sich im Bundestag mit der für den Mindestlohn zuständigen Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Annette Kramme.
Kury stellte seine Befürchtung dar, dass die Regelungen für die Lohnauszahlung und Arbeitszeitbeschränkungen für landwirtschaftliche Betriebe erhebliche Wettbewerbsnachteile brächten. Außerdem äußerte er die Sorge, dass die umfangreichen Dokumentationspflichten sehr streng vom Zoll kontrolliert werden.
Staatssekretärin Kramme erläuterte, dass die Länder über die Landratsämter genügend Ausnahmen von der Tageshöchstarbeitszeit von 10 Stunden zuließen. Bis zu 12 Stunden seien möglich. Mehrarbeit vor Hitzewellen und Schlechtwetterperioden oder Sondereinsätze etwa wegen der Schädlingsbekämpfung sind ihrer Ansicht nach Notfälle, die auch noch längere tägliche Arbeitszeiten zulassen können. Das Arbeitsministerium wolle beim für den Zoll zuständigen Minister Schäuble darauf hinwirken, dass die Zollkräfte zurückhaltend und in Zivil agierten. Sie schlug zudem vor, dass der landwirtschaftliche Tarifvertrag die gesetzlich mögliche Regelung übernimmt, dass erst nach zwei Monaten und somit nach Beendigung der Arbeitsperiode der Erntehelfer die Gesamtabrechnung und die Auszahlung des Gesamtlohns erfolgen. Sie bot an, mit der Gewerkschaft IG B-A-U zu sprechen und diese von der Notwendigkeit einer solchen Regelung für die Erntehelfer zu überzeugen.