Nach der Einigung im Koalitionsausschuss kann der Bundestag nun die Mietpreisbremse zügig abschließend beraten. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist dies ein großer Erfolg, weil damit eines unserer Hauptprojekte aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wird. Insbesondere in Großstädten und Ballungszentren werden dadurch jährlich hunderttausende von Mietern vor überzogenen Mieterhöhungen geschützt.
„Heute ist ein guter Tag für die Mieterinnen und Mieter in Deutschland. Die Vernunft hat sich nun endlich durchgesetzt. Künftig können die Länder exzessive Mietsteigerungen bei neuen Mietverträgen begrenzen. 400.000 Mieterinnen und Mieter werden bei Wiedervermietung entlastet. Wir bewahren damit die betroffenen Mieter jährlich vor Kosten von voraussichtlich 284 Millionen Euro. Durch die Einführung des Bestellerprinzips sparen die Mieter zusätzlich rund 573 Millionen Euro. Damit werden die Mieter insgesamt um 857 Millionen Euro im Jahr entlastet.
Vermieter dürfen künftig in Lagen mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Jetzt sind die Länder gefragt und fordern sie auf, zügig die nötigen Rechtsverordnungen zu erlassen, damit die Mietpreisbremse da wirken kann, wo sie jetzt dringend gebraucht wird. Zusätzlich führen wir auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht ein. Endlich wird gelten: Wer den Makler beauftragt, der zahlt ihn auch. Das ist ein klassisches Prinzip des täglichen Lebens und gilt fortan auch bei der Wohnungssuche.
Was lange währt wird endlich gut. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist es ein großer Erfolg, dass die Mietpreisbremse jetzt endlich gegen viele Widerstände durchgesetzt wurde.“