SPD-Bundestagsabgeordneter Johannes Fechner informierte zur aktuellen Diskussion im Bundestag, ob der derzeit erlaubte sog. ärztlich assistierte Suizid zukünftig verboten sein soll. Vom ärztlich attestierten Suizid spricht man, wenn ein Arzt einem unheilbar Kranken ein Mittel zum Entschlafen verabreicht. Fechner meinte, dass es Extremfälle gebe, in denen ein Arzt dies vornehmen dürfen soll, wenn dadurch dem unheilbaren Kranken das würdelose Dahinsiechen erspart wird. Allerdings dürfe dies nur in Extremfällen erlaubt sein.
Keinesfalls dürfe der Fall eintreten, dass Menschen, die sich in vorübergehenden Lebenskrisen befinden oder Eltern auf Druck der Erben vorschnell auf diese Weise Suizid begehen. Verboten werden müssten auch Vereine, die mit dem Selbstmord ein Geschäft machten. Dekan Schulze sprach sich gegen die völlige Freigabe der Sterbehilfe aus. „Wir müssen erkennen, dass Leid und Schmerz unser Leben nicht sinnlos machen. Aus diesem Grund ist für uns der menschliche Beistand sehr wichtig. Mit diesem können wir die Angst nehmen und auf ein würdiges Lebensende vorbereiten“, erklärte er. Prof. Dr. Wallesch, Chefarzt der Reha-Klinik Elzach, sprach sich für eine ärztlich assistierte Sterbehilfe durch Hausärzte in Extremfällen aus. Dafür müsste allerdings Rechtssicherheit für Ärzte durch einheitliche ärztliche Standesrichtlinien geschaffen werden. Hilfreich sei es, wenn frühzeitig eine Patientenverfügung bestehe. Johannes Fechner fordert abschließend mehr finanzielle Mittel und Unterstützung für Palliativ- und Hospizeinrichtungen.