Auf Einladung des SPD-Bundestagsabgeordneten Johannes Fechner kam Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt nach Freiamt, um mit Forstwissenschaftlern und Vertretern der Forstgenossenschaften ins Gespräch zu kommen. Thema war die Zukunft der Waldwirtschaft in Baden-Württemberg unter kartellrechtlichen Aspekten.
Fechner und Freiamts Bürgermeisterin Hannelore Reinbold-Mench betonten, dass „der Wald keinesfalls eine Produktionsstätte wie jede andere“ sei.
Kartellamtspräsident Mundt berichtete, das seine Behörde auf Beschwerden von Sägewerksbesitzern und freien Forstsachverständigen hin festgestellt habe, dass das Land über vorgelagerte Tätigkeiten Einfluss auf rund 60 Prozent des Waldes ausübe, es selbst aber lediglich 20 Prozent des Waldes bewirtschaftet. Für freie Anbieter sei der Markt oft verschlossen. „Warum kann das, was die staatlichen Forstämter bisher machen, nicht ein Dienstleister übernehmen?“, fragte Mundt. Mit dem Waldgesetz gebe es einen klaren Rahmen. Mundt sieht die Ursachen der vielfach vorgetragenen Bedenken auch darin, dass Veränderungen immer Ängste hervorrufen.
Die Klage des Landes Baden-Württemberg gegen die Entscheidung des Kartellamtes wird am 4. Mai vor Gericht verhandelt. Fechner sagte, dass die Politik danach berate, ob gesetzliche Änderungen nötig sind. Mundt betonte, dass besonders kleine Waldbesitzer nicht auf sich alleine gestellt seien, wenn das Gericht der Entscheidung des Kartellamtes folgen sollte, denn „der Fantasie, Kooperationen einzugehen, sind keine Grenzen gesetzt.“