Im Sommer hatte das Bundesverwaltungsgericht eine Vorschrift im Baugesetzbuch gekippt, auf deren Basis auch im Landkreis zahlreiche Gemeinden Bebauungspläne erlassen und Baugenehmigungen erteilt hatten. Der Deutsche Bundestag hat nun eine Heilungswirkung beschlossen. Das bedeutet, dass eigentlich unwirksame Bebauungspläne nun rückwirkend wieder gelten, wenn eine Gemeinde zur Einschätzung nach einer Überprüfung kommt, dass der Bebauungsplan keine erheblichen Umweltauswirkungen hat.
„Ich freue mich sehr, dass wir schnell Rechtssicherheit schaffen konnten. Viele Bauherren haben auf dieses Signal gewartet und jetzt Rechtssicherheit.“
Für Fechner ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts immer noch nicht ganz nachvollziehbar. Nun sei aber geklärt, dass die Gemeinden eine Umweltprüfung durchführen können und danach rasch Baugenehmigungen erteilen und Baugenehmigungen nicht widerrufen müssen. „Wir brauchen dringend Wohnraum und diese Entscheidung ist ein klares Zeichen für rechtssicheres Bauen gerade bei uns vor Ort im Landkreis“, unterstreicht Fechner.