Bundestag und Bundesrat haben am Freitag für die Region bedeutsame Regelungen zum Insektenschutz und zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beschlossen. Wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Fechner mitteilt, wird der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln deutlich reduziert. Allerdings wurde die Hauptforderung von Winzern und Landwirten erfüllt: Den im ursprünglichen Vorschlag von Landwirtschaftsministerin Klöckner vorgesehen Vorrang von Bunderecht hat der Bundestag gekippt. „Ich freue mich, dass die wirklich gute baden-württembergische Regelung zum beschränkten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln damit weiter gilt“, so Fechner. Für Fechner gab es zudem viele unklare Regelungen, die jetzt beseitigt wurden. „Landwirtschaft und Umweltverbände haben in Baden-Württemberg einen guten Kompromiss gefunden, wie besserer Artenschutz und eine gute Zukunftsperspektive für unsere Landwirtschaft erreicht werden kann. Solche einvernehmlichen Lösungen sind immer besser als gesetzliche Zwangsvorgaben“, begrüßt Fechner die Neuregelung. Pflanzenschutzmittel sind nach der baden-württembergischen Regelung grundsätzlich in Schutzgebieten verboten. Es gibt aber Ausnahmen, etwa wenn Winzer in Existenznot geraten oder für Sonderkulturen in FFH-Gebieten.