Mehr Personal für die Pflege psychisch kranker Menschen – das ist die zentrale Forderung von ver.di und dem Personalrat des Zentrums für Psychiatrie in Emmendingen (ZfP). Ver.di-Geschäftsführer Rainer Geis und die ZfP-Personalräte Horst Burkhart und Peter Köstel übergaben SPD -Bundestagsabgeordneten Johannes Fechner 626 Unterschriften von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Emmendingen und Calw, die eine bessere personelle Ausstattung fordern. Hintergrund ist das derzeit vom Bundestag beratene Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen. Geis und Burkhart lobten, dass das derzeit geltende sogenannte PEPP-Vergütungssystem auf Druck der SPD abgeschafft wird. Gut sei auch, dass „sich die zukünftige Vergütung der Kliniken für ihre Leistungen nicht mehr an bundesweiten Durchschnittswerten, sondern an regionalen und strukturellen Besonderheiten vor Ort“ orientiere. Allerdings fehle eine Nachweispflicht für Krankenhausträger, dass die vorgesehenen höheren Beträge für mehr Personal auch tatsächlich in mehr Personal investiert würden. Auch müsse gesichert sein, dass Tariferhöhungen voll von den Krankenkassen refinanziert werden. Geis und Burkhart machten Fechner deutlich, welch extrem hoher Bürokratieaufwand in der Pflege zwischenzeitlich entstanden ist. „Bis zu 30 % der Arbeitszeit geht für die Dokumentation drauf!“
Fechner will sich für eine klare Nachweispflicht von Krankenhausträgern gegenüber Krankenkassen und ein Informationsrecht für Personalräte einsetzen. Es müsse „gesichert sein, dass die vorgesehenen zusätzlichen Gelder auch tatsächlich im Personal investiert werden.“ Auch im ZfP haben die Behandlungen in den letzten fünfzehn Jahren um 30 % zugenommen, weil sich psychische Krankheiten häufen. „Gerade bei der Pflege psychisch kranker Menschen ist es enorm wichtig, dass das Personal genug Zeit hat für die Pflege. Auch um Nachwuchskräfte für die Pflege zu gewinnen, müssen die Arbeitsbedingungen stimmen“, fordert Fechner. Deshalb sei das neue Gesetz zur Personalmindest-ausstattung in psychiatrischen Kliniken absolut notwendig. „Nur wenn die gesetzlichen Vorgaben die Bedarfe verbindlich regeln, können Patienten und Beschäftigte wirklich davon profitieren“, betonte Burkhart.