Dem Ringsheimer Wirtschaftsprofessor Herrn Theo Feist ist etwas besonderes gelungen: Auf seine Anregung hin beschloss der Deutsche Bundestag eine Änderung des Handelsgesetzbuches. Feist stellte im Rahmen seiner Vorlesung an der Universität Freiburg fest, dass in § 272 HGB fehlerhafterweise von einer Haftung von Gesellschaftern einer Firma für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft die Rede ist. Gesellschafter haften aber bei Kapitalgesellschaften gerade nicht für deren Schulden. Es haftet etwa bei einer GmbH nur das Firmenvermögen. Feist nahm Kontakt auf zum für Wirtschaftsrecht zuständigen SPD-Bundestagsabgeordneten Johannes Fechner: „Fechner war sofort überzeugt und startete eine erfolgreiche Gesetzesinitiative. Ich freue mich sehr, dass mein Anliegen so rasch aufgenommen und der Fehler im Handelsgesetzbuch korrigiert wurde“, freut sich Fest. Zum Dank für seinen Hinweis lud ihn Fechner in den Bundestag ein. Für Fechner ist Feists Engagement ein Beispiel für gelebte Demokratie: „Mit guten Vorschlägen können Bürger sogar wichtige Gesetze wie das HGB ändern.“