14.000 Euro erhält das Stadtarchiv Haslach vom Bund zur Rettung wertvoller historischer Dokumente. Grund für SPD-Bundestagsabgeordneten Johannes Fechner, das Stadtarchiv Haslach zu besuchen, um sich vor Ort gemeinsam mit Bürgermeister Armin Hansmann einen Überblick über dieses wichtige Restaurierungsprojekt zu verschaffen.
Das Stadtarchiv hat sich erfolgreich gegen viele Mitbewerber durchgesetzt und erhält nun aus dem Bundesförderprogramm zum Erhalt des schriftlichen Kulturguts 14.000 Euro. Groß war die Freude darüber bei Kulturamtsleiter Martin Schwendemann und Archivar Leon Pfaff. „Wir können mit diesen Mitteln viele wichtige Urkunden restaurieren und somit langfristig für die Nachwelt erhalten“, so Pfaff.
Mit den Fördermitteln werden die ältesten wertvollen Pergament- und Papierurkunden der Stadt Haslach vor dem Verfall gerettet. Spezialfirmen reinigen, glätten und entsäuern die Dokumente. Dadurch wird insbesondere der gefürchtete Tintenfraß gestoppt, bei dem Säure aus historischer Eisengallustinte das Papier im Laufe der Jahrhunderte zersetzt. Zu den geretteten Schätzen gehört u.a. das älteste Dokument des Stadtarchivs Haslach, eine Urkunde aus dem Jahr 1496.
„Es ist beeindruckend zu sehen, wie die Bundesförderung hier vor Ort ganz konkret wirkt und dazu beiträgt, jahrhundertealte Zeugnisse unserer Geschichte für die nachfolgenden Generation zu erhalten“, freute sich Johannes Fechner. Ermöglicht wurde der Fördererfolg durch die professionelle Aufstellung des Archivs. Nach 50 Jahren ehrenamtlicher Pflege schaffte der Gemeinderat eine Vollzeitstelle, die seit drei Jahren vom Historiker und Archivar Leon Pfaff besetzt ist, wie Bürgermeister Armin Hansmann stolz berichtete: „In Haslach sind wir uns unserer Geschichte bewusst und wir pflegen die Heimatgeschichte für die Nachwelt“.
Zudem bildet Haslach dabei einen interkommunalen Archivverbund mit den Umlandgemeinden Fischerbach, Mühlenbach und Hofstetten. Auch bringt sich das Stadtarchiv aktiv bei der Einführung der elektronischen Akte für die städtische Verwaltung ein, um die rechtssichere Langzeitarchivierung digitaler Dokumente zu gewährleisten.