Fechner: Pflegekompetenzgesetz mit stambulant-Regelungen kommt

Die Bundesregierung will mit dem Pflegekompetenzgesetz die Pflege stärken und insbesondere für gemischte Wohnformen eine Rechtsgrundlage schaffen. Davon profitieren nach Ansicht von SPD-Bundestagsabgeordnetem Johannes Fechner auch Einrichtungen im Kreis, etwa das Wyhler stambulant-Modell. Fechner hat sich deshalb schon seit längerem für einen Rechtsgrundlage im Sozialgesetzbuch eingesetzt, damit weitere Einrichtungen im Kreis gebaut und betrieben werden können. „Gemischte Wohnformen mit ambulanten und stationären Pflegeelementen können gute Pflege bieten bei geringen Kosten“, so Fechner. Der Referentenentwurf werde jetzt mit den Bundesländern und Fachverbänden beraten. Fechner hält es für nötig, dass die Bundesregierung das Gesetz im November und der Bundestag im Dezember beschließen, damit das Gesetz zum Jahreswechsel in Kraft treten kann. Inhaltlich regelt es laut Fechner die Voraussetzungen dafür, dass die stambulant-Modelle abgerechnet werden können, also die von der BeneVit-Gruppe dringend benötigte Rechtsgrundlage geschaffen wird.

Abgerechnet werden könnten zukünftig viel höhere Leistungen. So werde der Grundzuschuss von 218 € auf 450 € erhöht. Hinzukommen ambulante Sachleistungen oder Kombinationsleistungen. Dabei gebe es keine Obergrenze für die zu betreuenden Pflegebedürftigen. Kritik erwartet Fechner daran, dass manche Details nicht im Gesetz geregelt sind, sondern – wie in gesundheitspolitischen Fragen laut Fechner üblich – in Vereinbarungen der Selbstverwaltung der gesundheitspolitischen Akteure (Krankenkassen und Fachverbände der Träger) abgeschlossen werden. Fechner rechnet damit, dass diese Verhandlungen etwa ein halbes Jahr gehen. „Diese zugegebenermaßen sehr komplexen Regelungen werden jetzt mit den Fachverbänden beraten. Die Kritik von BeneVit hat uns bereits erreicht und darüber werden wir sprechen.“ so Fechner.