„Wir kommen mit dem Breitbandausbau einigermaßen gut voran“, diese Botschaft konnte der Geschäftsführer der Breitband Ortenau GmbH, Josef Glöckl-Frohnholzer, den beiden SPD-Abgeordneten Johannes Fechner aus Lahr und Parsa Marvi aus Karlsruhe bei deren Besuch in Offenburg übermitteln. Im Oktober 2022 wurde die Förderung für den Breitbandausbau bundesseits gestoppt und in der Ortenau war schnell klar, dass dadurch ein massiver zeitlicher Verzug, weniger Förderung und ein viel größerer Aufwand durch das mehrfache Öffnen von Straßen zur Verlegung der Breitbandkabel erforderlich werden.
In der Phase 1 und 2 (Förderkulisse Weiße und Gaue Flecken) konnten noch vor dem Förderstopp Fördermittel für die Investition von 233 Millionen Euro in der Ortenau zum Anschluss von rund 4.4000 Gebäuden akquiriert werden, wovon die Hälfte dieser Summe vom Bund kam. In der jetzt anstehenden Phase 3 wird die Breitband Ortenau GmbH für den Anschluss weiterer 5.818 Gebäude mindestens 150 Millionen Euro Förderung nach den neuen Förderbedingungen beantragen.
Die im Oktober 2022 beschlossene Änderung habe dennoch zu einer zeitlichen Verzögerung von mindestens zwei Jahren geführt, wie Glöckl-Frohnholzer ausführt, da die Projekte nicht wie vor dem Förderstopp geplant beantragt werden könnten. Aufgrund der neuen Bedingungen werde das ursprüngliche Ziel, bis 2025 jeden Haushalt, jede Bildungseinrichtung und jedes Unternehmen mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde zu versorgen, voraussichtlich um zwei Jahre auf 2027 nach hinten verschoben. Auch das Vorhaben, bis 2026 rund 70 Prozent aller Gebäude unabhängig von ihrer bisherigen Versorgung mit Glasfaser auszustatten, werde vermutlich erst 2027 erreicht.
Im Frühjahr 2023 musste entsprechend der neuen Förderbedingungen ein weiteres, neues Markterkundungsverfahren gestartet werden, durch das nun immerhin eine hohe Verbindlichkeit beim eigenwirtschaftlichen Ausbau erreicht werden konnte. Die erreichte Verbindlichkeit sei positiv, weil anders als zuvor jetzt durch das neue Markterkundungsverfahren und die Absprachen mit den Telekommunikationsunternehmen klare Ausbauverpflichtungen der Telekommunikationsunternehmen bestehen. Durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau verschiedener Telekommunikationsunternehmen werden circa 200 Millionen Euro zum Anschluss von rund 90.000 Gebäuden investiert.
Sofern auch die Förderanträge zügig gestellt werden können, kann durch das Instrument des „vorzeitigen Maßnahmenbeginns“ hoffentlich auch das mehrfache Öffnen von Straßen verhindert werden. Denn ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist dann nicht förderschädlich, wenn man einen solchen zusätzlich beantragt und bewilligt bekommt (sog. „Unbedenklichkeitsbescheinigung“). Diese Zusage konnte die Ortenau auf Initiative von Landrat Frank Scherer extra beim Fördermittelgeber erreichen. Somit können die Tiefbauunternehmen, für die die Telekommunikationsunternehmen die Leitungen verlegen, im Falle des Vorliegens einer Unbedenklichkeitsbescheinigung auch die Glasfaserkabel für die Breitband Ortenau GmbH mitverlegen, auch wenn ein endgültiger Förderbescheid noch nicht vorliegt. Zu beachten bleibt, dass dieses Verfahren zwar eine parallele Verlegung ermöglicht, die Kommune allerdings das finanzielle Risiko der Arbeiten bis zum endgültigen Förderbescheid alleine zu tragen hat.
„Bis 2027 wollen wir 70 % aller Gebäude in der Ortenau mit Glasfaseranschluss erreicht haben“, so das Ziel von Landrat Scherer. „Bereits durch die Änderung der Förderkulisse haben wir Zeit verloren. Hinzu kommt aktuell das Hauptproblem, ausreichend seriöse Tiefbauunternehmen zu finden, die den Breitbandausbau dann tatsächlich auch fachmännisch durchführen“, erläutert Glöckl-Frohnholzer. Fechner und Marvi sind beruhigt, insbesondere, dass sich die vormals geäußerten Bedenken zwar in einem erheblichen zeitlichen Verzug niedergeschlagen haben, der flächendeckende Glasfaserausbau aber dennoch vorangehe. „Gerade im ländlichen Raum brauchen wir schnelles Internet für Bürger und Unternehmen und das schaffen wir mit dieser enormen Förderung des Bundes von über 195 Millionen Euro und 156 Millionen Euro vom Land Baden-Württemberg auch in der Ortenau.“, so die beiden SPD-Politiker erfreut.