Der Bundestag hat wie geplant in 2./3. Lesung (14.06.2018) den Gesetzestext für eine Musterfeststellungsklage verabschiedet. Das Gesetz tritt zum 1. November 2018 in Kraft, sodass die zum Jahreswechsel drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen getäuschter Autokäufer nicht eintritt.
„Den guten Gesetzesentwurf der Bundesregierung haben die Koalitionsfraktionen nur wenig abgeändert. Wir haben geregelt, dass nur ein Gericht und zwar erstinstanzlich das OLG ausschließlich zuständig ist. Der befürchtete Wettlauf der Verbände, wer die Musterklage führen darf, wird nicht eintreten. Sollten mehrere Musterklagen zum gleichen Fall eingereicht werden, kann das Gericht diese verbinden zu einem Verfahren. Angemeldete Verbraucher können anders als bisher vorgesehen, noch am Tag der mündlichen Verhandlung vom Musterverfahren zurücktreten und individuell klagen. Unternehmen können sich zwar nicht registrieren, können aber künftig die Aussetzung des eigenen Prozesses bis zum Abschluss des Musterverfahrens einseitig beantragen und so das Ergebnis des Musterverfahrens für den eigenen Prozess nutzen“, so der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Dr. Johannes Fechner.
Weiter erklärte der Emmendinger Bundestagsabgeordnete: „Wir freuen uns, dass diese Woche mit der Musterfeststellungsklage ein Meilenstein für den Verbraucherschutz Gesetz wird. Verbraucher können sich kostenlos zum Musterverfahren anmelden und so die Voraussetzungen ihrer Ansprüche durch Einrichtungen wie die Verbraucherzentrale feststellen lassen. Geht das Musterverfahren zugunsten des Verbrauchers aus, kann er mit diesem für ihn günstigen Prozessergebnis seinen Schaden einklagen. Oft wird dies aber nicht nötig sein, weil ein im Musterverfahren unterlegenes Unternehmen akzeptable Vergleichsangebote unterbreiteten wird, um absehbare teure Prozessniederlagen zu vermeiden. So bekommt Recht, wer Recht hat und das schnell und ohne Kostenrisiko.“