Neues Bauvertragsrecht hilft Handwerkern

 

„Dramatische Verbesserungen für Handwerker“, das erwarten Christoph Burger, Vize-Präsident der Handwerkskammer und Kreishandwerksmeister Martin Schubnell vom neuen Bauvertragsrecht. Das neue Gesetz hatte eingangs SPD-Bundestagsabgeordneter Johannes Fechner den rund 50 Interessierten vorgestellt, der federführend an dessen Erarbeitung beteiligt war. Ziel des Gesetzes  sei es, so Fechner, dass in einem so großen Wirtschaftszweig wie dem Handwerk Rechtsunsicherheiten und Streitereien zu vermeiden. So muss zukünftig nach dem Gesetz der Materiallieferant bei Lieferung von fehlerhaftem Material für alle Kosten, inklusive Ein- und Ausbau, aufkommen. Handwerker werden schneller zu ihrem Geld kommen, weil sie einfacher eine Abnahme fordern können, die bei grundloser Verweigerung des Bauherrn vermutet wird. Bauherren können zukünftig auch nach Bauvertragsabschluss Änderungen verlangen, wenn diese Änderungen für den Bauunternehmer zumutbar sind und er eine Mehrvergütung erhält. Spezielle Kammern für Baurecht bei den Landes- und Oberlandesgerichten sollen zudem dafür sorgen, dass Bauprozesse von baurechtserfahrenen Richtern und damit viel schneller geführt werden. Schubnell und Burger bedankten sich bei Fechner für die enge und vertraute Zusammenarbeit während der Gesetzgebung. Nach vielen fachbezogenen Fragen bedankte sich Fechner bei den rund 80 Besuchern und bei dem Gastgeber Christian Dietrich, dem Vorsitzenden des bizzz. Bei Wurstsalat und Bibliskäs fand der Abend einen gemütlichen Ausklang.