Nach monatelangen Verhandlungen haben sich die Koalitionsfraktionen endlich auf eine konkrete Lösung zur strafrechtlichen Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen geeinigt.
Johannes Fechner, Sprecher der Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz: „Korruption im Bereich Gesundheitswesen hat viele nachteilige Folgen: Patienten verlieren das Vertrauen in die Integrität ärztlicher Heilvorschläge, die Kosten im Gesundheitswesen steigen, und zwar zu Lasten der Patienten, und der faire Wettbewerb zwischen den Anbietern im Gesundheitswesen ist gestört. Die durch Korruption verursachten Schäden werden auf jährlich zehn Milliarden Euro geschätzt.
Zur wirksamen Bekämpfung der Korruption hat Bundesjustizminister Heiko Maas einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Straftatbestandes der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen vorgelegt. Die Koalitionsfraktionen haben sich nun auf eine Regelung geeinigt. Da sich der Anwendungsbereich der sogenannten Berufsrechtsalternative in den Beratungen als gering erwiesen und verfassungsrechtliche Bedenken überwogen haben, haben wir uns für eine Streichung entschieden. Wir haben jedoch gewährleistet, dass die wenigen Anwendungsfälle von Korruption im Gesundheitswesen außerhalb des Wettbewerbs von der ersten Tatbestandsalternative erfasst werden. Zudem haben wir gegen den Widerstand der Union erreicht, dass die Staatsanwaltschaft bereits bei Vorliegen eines Anfangsverdachts ermitteln muss, und nicht – wie ursprünglich vorgesehen – nur bei Vorliegen eines Strafantrags. Dies war ein wichtiger Verhandlungserfolg zur Wahrung der Patientenrechte.
Mit diesem wichtigen Gesetz sichern wir das Vertrauen der Patienten in eine unabhängige medizinische Beratung und bekämpfen, dass die Versichertengemeinschaft um Milliardenbeträge geprellt wird. Der Gesetzentwurf wird morgenverabschiedet.“