Entschädigungsverfahren für Frostschäden beginnt

Alle Landwirte, die im April Frostschäden erlitten haben, können ab sofort staatliche Hilfen beantragen. Darauf weist SPD-Bundestagsabgeordneter Johannes Fechner in einer Pressemitteilung hin. Die laufende Ernte zeigt, dass es im Obst- und Weinbau gravierende Schäden gegeben hat, die schnell und angemessen entschädigt werden sollten. Leider wird sich die Auszahlung bis 2018 hinziehen, da im Landeshaushalt 2017 keine Gelder eingestellt werden konnten. Auch dass grundsätzlich nur 50 % der Schäden vom Land ersetzt werden, sollte nach Fechners Meinung nochmals überdacht werden. Fechner weist darauf hin, dass Entschädigungsanträge bis 30.10.2017 beim Landratsamt gestellt werden können. Antragsformulare und weitere Informationen gibt es unter http://www.landwirtschaft-bw.info .