Staatssekretärin Anette Kramme besucht mit Johannes Fechner das Emmendinger Zentrum Arbeit für Flüchtlinge (ZAF)

Auf Einladung von Johannes Fechner kam die parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme nach Emmendingen, um das Zentrum Arbeit für Flüchtlinge (ZAF) zu besuchen. Dort betreuen seit Anfang des Jahres Experten des Jobcenters Landkreis Emmendingen und der Agentur für Arbeit Freiburg Menschen mit Fluchthintergrund auf dem Weg in eine Ausbildung oder Arbeit.
Christian Ramm, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Freiburg, Rolf Wohlfart, Geschäftsführer des Jobcenters Landkreis Emmendingen und sein Stellvertreter Heinz Disch  sowie Landrat Hanno Hurth führten mit den beiden SPD-Bundestagsabgeordneten ein intensives Gespräch über die Möglichkeiten und Maßnahmen, wie Flüchtlinge im Landkreis in den Arbeitsmarkt integriert werden können. 
Ramm lobte die gute Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den Kommunen und betonte, dass ohne den guten Willen von zahlreichen Ehrenamtlichen vieles nicht möglich sei. Kramme betonte, dass es für die Flüchtlinge wichtig sei, die unnütze Zeit in den Unterkünften zu verkürzen, weswegen es ein großer Erfolg sei, dass Integrationskurse mit Sprachunterricht für Syrer und Iraker bereits nach kurzer Zeit beginnen. Landrat Hurth regte an, die Berufsschulpflicht, die nur bis zum 18. Lebensjahr gilt, auf 21 Jahre zu erweitern. „Motiviert sind die Flüchtlinge immer, werden ihre Erwartungen bezüglich Arbeit, Ausbildung oder auch bei der Wohnungsfrage nicht erfüllt, dann lässt dies nach“, erklärte Disch. Sofort eigenes Geld zu verdienen sei meist angesehener als eine langjähre Ausbildung zu durchlaufen. Auch die Frage, wie beispielsweise ein 30-jähriger Syrer, der in seiner Heimat eine Berufsausbildung absolviert hat, hier wieder in seinem Beruf arbeiten kann, wurde diskutiert. Kramme: „Es müssen Einstiegsqualifizierungen in Unternehmen möglich gemacht werden. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Betriebe finanziell.“ Für Arbeitgeber stünden auch viele Instrumente bereit, wie beispielsweise das Kompetenzfeststellungsverfahren. Als normaler Auszubildender könnten diese Personen auf jeden Fall nicht mehr zu 16-Jähringen in die Berufsschulklasse gesteckt werden, darin waren sich die Gesprächsteilnehmer einig.